In Deutschland bedarf die Seebestattung in einigen Bundesländern einer Sondergenehmigung. Ist in Bayern ein Antrag auf Entbindung vom Friedhofszwang notwendig, gilt die Seebestattung in Schleswig Holstein als selbstverständlich. Der Verstorbene sollte entweder bereits verfügt haben, dass er sich dem Meer besonders verbunden fühlt und daher eine Seebestattung wünscht oder die Angehörigen müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Insbesondere Menschen, die aus beruflichen Gründen einen starken Bezug zur Seefahrt hatten, suchen ihre letzte Ruhestätte im Meer. Eine weitere Voraussetzung ist die vorangegangene Einäscherung sowie die Beisetzung in einer Urne, die sich innerhalb von 24 Stunden auf dem Meeresgrund zersetzt. Seebestattungen werden in Auftrag der Beerdigungsinstitute von Seebestattungs-Reedereien durchgeführt, die die Urnen außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Dies müssen genehmigte Gebiete sein, die auf den Seekarten eingetragen sind. Die genaue Position der Urne wird im Logbuch notiert und für die Angehörigen in eine Karte eingetragen.