Anzeige des Todesfalls gegenüber Behörden und Institutionen

Nach einem Todesfall sind die Angehörigen innerhalb kurzer Zeit gesetzlich dazu verpflichtet, den Tod gegenüber Behören und Institutionen anzuzeigen. Erst müssen eine Reihe an Formalitäten erledigt werden, bis der Verstorbene bestattet werden darf. Ist der Tote zu Hause verstorben, ist umgehend die Benachrichtigung eines Arztes zu veranlassen, der offiziell den Tod feststellt und den Totenschein ausfertigt.

Anzeige des Todesfalls beim Standesamt

Der Tod eines Menschen muss spätestens am folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Zunächst obliegt es der Pflicht des Familienoberhauptes, die Anzeige in die Wege zu leiten. Bei dessen Abwesenheit sind die Personen verpflichtet, in deren Haus oder Wohnung der Tote verstorben ist. Dann folgen die Personen, die den Tod bezeugt oder Kenntnis darüber erlangt haben. Für die Meldung beim Standesamt ist die Vorlage des Totenscheins sowie des Personalausweises des Verstorbenen notwendig. Falls erforderlich, ist ebenfalls das Familienbuch, die eventuell vorhandene Sterbeurkunde des Ehepartners, die Scheidungsurkunde und die Geburtsurkunde des Toten vorzulegen.

Ist der Tote im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim verstorben, liegt die Anzeigepflicht bei der Leitung. Hat der Standesbeamte die notwendigen Angaben erhalten, trägt er die Daten in das Sterbebuch ein. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass vor Eintrag in das Sterbebuch der Tote nicht beigesetzt wird. Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich durch die Polizei erteilt. Der Standesbeamte händigt auf Antrag den Familienangehörigen die Sterbeurkunde aus. Jetzt erst kann sich die Familie mit dem Beerdigungsinstitut in Verbindung setzen, welches für die Beisetzung ebenfalls die erforderlichen Dokumente benötigt.

Anzeige des Todesfalls bei Versicherungen

Weiterhin sind die Versicherungen des Verstorbenen umgehend über dessen Tod zu informieren, da ansonsten Fristen verstreichen und der Anspruch auf die Leistung verfällt. Die Fristen sind vertraglich geregelt und laufen meistens innerhalb von 48 Stunden ab. Des Weiteren werden die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger benachrichtigt. Verwitwete Ehepartner melden ihre Hinterbliebenenansprüche an. Um einen Erbschein zu beantragen, erfolgt die Anzeige beim Amtsgericht. Für eine eventuelle Änderung der Steuerklasse ist die Meldung des Todesfalls beim Finanzamt notwendig.