Begräbniskosten

Der plötzliche Tod eines Angehörigen versetzt die Hinterbliebenen in einen lähmenden Schockzustand. Es bleibt die schmerzhafte Lücke, der unmittelbare Verlust kann nur schwer verarbeitet werden. In vielen Fällen ist die Familie finanziell nicht abgesichert und muss innerhalb kurzer Zeit für die Kosten der aufkommen. Begräbniskosten betragen je nach Aufwand wenige tausend bis mehrere zehntausend Euro.

Was kosten Beerdigungen?

Stehen Ihnen für eine Beerdigung nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung, besprechen Sie so schnell wie möglich alle notwendigen Kosten mit Ihrem Beerdigungsinstitut. Die Gebühren, die Sie für das Ausstellen der Sterbeurkunde oder das ärztliche Gutachten entrichten müssen, stehen fest und sind nicht verhandelbar. Benötigen Sie für eine Feuerbestattung die erforderliche Genehmigung, fallen wieder Kosten an. Auch die Überführungskosten sind verpflichtend. Insgesamt sind solche Gebühren mit mehreren hundert Euro zu kalkulieren. Eine Erdbestattung ist teurer als eine Feuerbestattung. Allein die Ausgaben für das Grab und die Grabpflege belaufen sich je nach Vertragslaufzeit auf mehrere tausend Euro insgesamt. Urnengräber sind preisgünstiger und erfordern je nach Bestattungsart keine Dauergrabpflege. Bedenken Sie, dass Sie auch für eine Urnenbestattung einen Sarg benötigen, der mit dem Verstorbenen zusammen eingeäschert wird. Für diesen Zweck genügt jedoch ein einfacher Sarg für wenige hundert Euro. Bereits preisgünstige Urnen aus Ton oder Holz haben ein ansprechendes und pietätvolles Äußeres. Für Miete und Ausstattung der Trauerhalle müssten Sie noch einmal mehrere hundert Euro veranschlagen. Auch die Kosten für einen Grabstein variieren. Eine aufwändig gestaltete Stele aus Naturstein wird bei entsprechender Gravur inklusive Honorar für den Steinmetz ein paar tausend Euro betragen. Entscheiden Sie sich für ein schlichtes Holzkreuz, das den Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen enthält, reduzieren Sie Ihre Ausgaben um ein Vielfaches.

Welche Kosten sind von der Steuer absetzbar?

Im Zuge Ihrer Steuererklärung sind Begräbniskosten bis zu einem Grenzbetrag als Sonderausgaben nur dann absetzbar, wenn der Nachlass des Toten für die Bestattung nicht ausreichen würde. Bewahren Sie hierfür jede Rechnung auf. Durch das Finanzamt werden die Ausgaben anerkannt für: Grab, Grabstein, Sarg, Urne, Gebühren für notwendige Urkunden, Trauerfeier und Todesanzeigen. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste, Fahrtkosten und Trauerkleidung. Auch die teure Grabpflege wird nicht anerkannt.