Welche Kosten sind von der Steuer absetzbar?
Im Zuge Ihrer Steuererklärung sind Begräbniskosten bis zu einem Grenzbetrag als Sonderausgaben nur dann absetzbar, wenn der Nachlass des Toten für die Bestattung nicht ausreichen würde. Bewahren Sie hierfür jede Rechnung auf. Durch das Finanzamt werden die Ausgaben anerkannt für: Grab, Grabstein, Sarg, Urne, Gebühren für notwendige Urkunden, Trauerfeier und Todesanzeigen. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste, Fahrtkosten und Trauerkleidung. Auch die teure Grabpflege wird nicht anerkannt.