Gesetzliche Bedingungen für Feuerbestattungen
Eine Feuerbestattung in Deutschland ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Zum einen sind die Bescheinigungen des Amtsarztes sowie der Polizei beziehungsweise eines Rechtsmediziners vorzulegen, da die Todesursache eindeutig geklärt sein muss. Zum anderen ist die handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen nötig, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung beinhaltet. Wenn ein solches Dokument nicht mehr aufgefunden werden kann, muss eine schriftliche Erklärung der nächsten Hinterbliebenen über das Anliegen des Toten erfolgen. Es klingt wenig pietätvoll, aber in einigen Fällen wird die Einäscherung erst vollzogen, nachdem dem Verstorbenen Implantate, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, entfernt wurden.