Arbeitgeber benachrichtigen im Todesfall

Eine Familie wird durch den Tod eines Angehörigen förmlich aus der Bahn geworfen. Unter anderem muss der Arbeitgeber informiert werden, wenn der Tod des Ehegatten einen mehrtägigen Sonderurlaub nötig macht. Bei einem größeren Unternehmen ist das der entsprechende Vorgesetzte oder Abteilungsleiter, der im Normalfall den Urlaub erteilt und die Krankmeldungen entgegennimmt. In kleineren Firmen ist die Geschäftsführung zu unterrichten. Der Arbeitgeber sollte in einem persönlichen Gespräch zunächst telefonisch kontaktiert werden. Nach Beantragung und Erhalt der Sterbeurkunde beim Standesamt, ist dieses Dokument entsprechend nachzureichen.

Arbeitsbefreiung durch den Arbeitgeber

Die allgemeine Rechtsprechung sieht bei dem Tod eines Ehegatten eine entgeltliche Freistellung von drei bis vier Tagen vor. Beim Tod aller sonstigen nahen Familienangehörigen sind ein bis zwei Tage bezahlten Sonderurlaubes vorgesehen. Die Regelung ist gesetzlich nicht einheitlich festgeschrieben. Lediglich § 616 BGB besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, den Arbeitnehmer freizustellen, wenn er für eine gewisse Zeit und schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird – und das unter Fortzahlung der Bezüge. Näheres regelt ein eventueller Tarifvertrag oder die gängige Praxis des Unternehmens. Dementsprechend sollte man sich vor der entgeltlichen Freistellung informieren, in welchen Situationen Mitarbeiter und Kollegen bereits wie lange bezahlten Sonderurlaub genommen haben.

Beim Arbeitgeber Urlaub einreichen

Für die Durchführung der Beisetzung und aller notwendigen Formalitäten bleiben einer Witwe oder einem Witwer dementsprechend vier Tage. Was aber ist mit der eigentlichen Trauerzeit? Nach Verarbeitung des ersten Schocks beginnt erst die bewusste Trauerarbeit und nicht umsonst dauert sie in vielen Kulturen mehrere Monate bis ein Jahr. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, Urlaub nach dem Bundesurlaubgesetz einzureichen oder unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen. Natürlich kann es keine allgemeingültigen Ratschläge geben, wie lange die Trauerzeit dauern sollte und in welcher Form sie am besten zu bewältigen sei. Wer über die Freistellung hinaus drei zusätzliche Wochen Zeit benötigt, um den Tod eines nahen Familienangehörigen auch nur ansatzweise zu bewältigen, wird nach dieser Zeit sicher nicht konzentriert weiter arbeiten können. Auf der anderen Seite hilft die Arbeit in Verbindung mit ihren wiederkehrenden Ritualen, wieder in den normalen Alltag zurückzufinden.