Übliche Angaben in Todesanzeigen
Die Todesanzeige informiert über den Tod eines Menschen und enthält neben den persönlichen Aussagen auch allgemeine Angaben. Dazu gehören der vollständige Name, das Geburtsdatum und das Todesdatum des Verstorbenen, die Adresse der Trauerfeier und des Friedhofes sowie das Datum und die Uhrzeit der Beisetzung. Darüber hinaus beinhalten Todesanzeigen die Namen der engsten Familienangehörigen. Familien ist es freigestellt, ob sie in der Todesanzeige Auskunft über die Todesursache geben wollen. Ebenso wichtig wie die sachlichen Informationen ist der persönliche Teil der Anzeige. Mit Gedichten, Bibelsprüchen, Fotos oder Zeichnungen bringen die Angehörigen ihre Trauer, ihre Wünsche für den Verstorbenen, ihren Respekt und ihre Liebe zum Ausdruck. Viele Zeitungen oder Online Portale bieten Todesanzeigen als Muster zur Orientierung an. Aufteilung und Texte können jedoch selbstverständlich auch komplett selbst entworfen werden. Oftmals erscheinen Todesanzeigen der Angehörigen und der Firma oder des Vereins, in der der Verstorbene tätig war, gleichzeitig. Der Verstorbene wird so mit Hilfe der Todesanzeigen über den privaten Bereich hinaus ein letztes Mal öffentlich für seine Verdienste gewürdigt.