Die Versorgung des Leichnams – Abschied in Würde

Die hygienische Versorgung eines Verstorbenen übernimmt heutzutage üblicherweise das beauftragte Bestattungsinstitut. Bis vor wenigen Jahrzehnten war es noch üblich, dass die engsten Familienangehörigen den Leichnam wuschen und für die Aufbahrung vorbereiteten. Oft waren es ältere und erfahrende Frauen, die sich dem würdevollen Erscheinungsbild des Toten widmeten. Auch wird heute in einigen Religionsgemeinschaften der Tote noch nach einem strengen Ritus von einem ausgewählten Familienmitglied gewaschen und angekleidet. Die Familien werden immer kleiner, viele ältere Menschen leben in der sozialen Isolation, so dass allein schon die körperliche Nähe zu einem Toten mit einer gewissen Scheu verbunden ist und das Waschen des Leichnams dem Bestatter überlassen wird. Viele Institute bieten den Hinterbliebenen zur besseren Trauerbewältigung an, beim Waschen und Ankleiden anwesend zu sein. Ebenso dürfen die Verwandten diese letzte Ehre unter Anleitung auch selbst übernehmen.

Waschen und Ankleiden des Leichnams

Die Familie möchte Ihren Verstorbenen so in Erinnerung halten, wie er zu Lebzeiten ausgesehen hat. Oft ist eine kosmetische Sonderbehandlung nötig, wenn beispielsweise der Tod durch einen Unfall eingetreten ist. Dann sorgen ausgebildete Thanatologen dafür, dass die Spuren des Todes für den Zeitraum der Aufbahrung nicht ersichtlich sind. Der Leichnam wird zunächst vollständig entkleidet, desinfiziert sowie mit kaltem Wasser und Seife gründlich gewaschen. Der Körper wird so gebettet, dass eventuelle Körperausscheidungen abfließen können. Nach dem sorgfältigen Abtrocknen werden die Körperöffnungen mit Watte verschlossen. Der Bestatter massiert den Verstorbenen nun mit einer feuchtigkeitsregulierenden Creme ein. Zum Schluss werden die Haare des Toten gewaschen und frisiert, die Fingernägel geschnitten und gereinigt. Das Gesicht erhält durch eine zusätzliche kosmetische Behandlung ein lebhafteres Aussehen. Nun wird der Tote angezogen. Wenn der Verstorbene den Wunsch geäußert hatte, in welcher Bekleidung er seine letzte Ruhe finden möchte, wird ihm dieser Wunsch erfüllt. Auch darf ihm die Familie seinen Schmuck anlegen und andere Symbole der Erinnerung mit in den Sarg geben.

Aufbahrung des Leichnams

In Deutschland ist die Aufbahrung eines Verstorbenen zu Hause bis zu 36 Stunden möglich. In dieser Zeit haben die Verwandten und Freunde Gelegenheit, sich von ihm in seinem Heim zu verabschieden. Nach dieser Frist wird der Leichnam in das Bestattungsinstitut gebracht und kann dort gekühlt aufgebahrt werden. Die Bestatter bieten auch an, die erste Grundversorgung des Leichnams in dessen Haus vorzunehmen und ihn dort aufzubahren. Ebenso ist eine sofortige Überführung des Verstorbenen in die Trauerhalle des Beerdigungsinstitutes oder auf den Friedhof möglich.