Die Erdbestattung

Die Erdbestattungen der christlichen Tradition basieren auf den Beisetzungsformen der jüdischen Religionsgemeinschaft. Auch im Islam werden die Toten ausschließlich in der Erde bestattet. Diese Religion verbietet die Feuerbestattung, die im Laufe des 20. Jahrhunderts im europäischen Raum immer mehr Verbreitung fand. In der jüdischen Religion haben sich die Bestattungsriten insofern gelockert, als dass heute auch Urnenbestattungen auf jüdischen Friedhöfen üblich sind.

Gesetzliche Vorschriften für Erdbestattungen

In Deutschland ist eine Erdbestattung zwingend an eine Beisetzung im Sarg oder in der Urne gebunden. Zu einer Erdbestattung gehört zwar auch die Beisetzung in einem Urnengrab, üblicherweise wird die Erdbestattung jedoch als die Beerdigung des Leichnams in einem Sarg verstanden. Eine besondere Willenserklärung ist in Deutschland nicht notwendig, da eine Erdbestattung nach wie die gebräuchlichste Form der Beisetzung ist. In Deutschland muss das Begräbnis spätestens nach acht Tagen und kann frühestens nach 48 Stunden erfolgen. Auch ist nach den Bestattungsvorschriften die Beisetzung in einer Gruft nicht mehr erlaubt. Die Grabstätte dient den Verstorbenen mindestens so lange als letzte Ruhestätte, bis gewährleistet ist, dass sich die sterblichen Überreste mit dem Erdreich verbunden haben.

Erdbestattung und Grabwahl

Je nach Land oder Kommune gelten Ruhefristen bis zu 30 Jahren oder darüber hinaus. Im Zuge einer Erdbestattung muss das Beerdigungsinstitut also zunächst einmal prüfen, welche Grabstätten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck erkundigt sich das Institut bei den betreffenden Friedhofsverwaltungen. Hinsichtlich der Grabwahl wird zwischen einer anonymen Erdbestattung, einem Reihengrab und einem Wahlgrab unterschieden. Dies hängt von den örtlichen Voraussetzungen und von der jeweiligen Satzung des Friedhofes ab. Im Zuge einer anonymen Erdbestattung erhält das Grab weder Gedenkstein noch Bepflanzung. Die letzte Ruhestätte wird nach der Beisetzung schlicht mit Rasen eingesät. Reihengräber liegen in einem Feld, welches ebenfalls zum großen Teil mit Rasen bedeckt ist. Hier wird jedoch ein Grabstein errichtet und den Hinterbliebenen bleibt es überlassen, für individuellen Grabschmuck zu sorgen. Das Wahlgrab wird für die satzungsgemäße Nutzungsdauer erworben und wird je nach Vertrag von der Friedhofsgärtnerei oder von den Verwandten gepflegt.