Erdbestattung und Grabwahl
Je nach Land oder Kommune gelten Ruhefristen bis zu 30 Jahren oder darüber hinaus. Im Zuge einer Erdbestattung muss das Beerdigungsinstitut also zunächst einmal prüfen, welche Grabstätten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck erkundigt sich das Institut bei den betreffenden Friedhofsverwaltungen. Hinsichtlich der Grabwahl wird zwischen einer anonymen Erdbestattung, einem Reihengrab und einem Wahlgrab unterschieden. Dies hängt von den örtlichen Voraussetzungen und von der jeweiligen Satzung des Friedhofes ab. Im Zuge einer anonymen Erdbestattung erhält das Grab weder Gedenkstein noch Bepflanzung. Die letzte Ruhestätte wird nach der Beisetzung schlicht mit Rasen eingesät. Reihengräber liegen in einem Feld, welches ebenfalls zum großen Teil mit Rasen bedeckt ist. Hier wird jedoch ein Grabstein errichtet und den Hinterbliebenen bleibt es überlassen, für individuellen Grabschmuck zu sorgen. Das Wahlgrab wird für die satzungsgemäße Nutzungsdauer erworben und wird je nach Vertrag von der Friedhofsgärtnerei oder von den Verwandten gepflegt.