Dokumente zur Vorlage beim Standesamt
Wenn der Verstorbene ledig war, ist neben dem Totenschein dessen Geburtsurkunde sowie der Personalausweis vorzulegen. War der Tote verheiratet, benötigt der Standesbeamte die Heiratsurkunde beziehungsweise die Abschrift aus dem Familienbuch sowie den Personalausweis respektive den Pass. Wesentlich mehr Urkunden sind erforderlich, wenn der Verstorbene verwitwet war. Dann sind außer dem Totenschein und dem Personalausweis die Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Auflösungsvermerk, die Abschrift aus dem Familienbuch mit der Sterbeurkunde beziehungsweise der Beschluss über die Todeserklärung des Ehegatten vorzulegen. War der Tote geschieden sind über den Totenschein und den Personalausweis hinaus die Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk oder das Scheidungsurteil und die Abschrift aus dem Familienbuch mitzubringen. Der Sterbefall wird nun in das Sterbebuch eingetragen und die Angehörigen erhalten die Sterbeurkunde, die für die Beantragung eines Erbscheines, der Hinterbliebenenrente oder die Auszahlung von Versicherungsleistungen notwendig ist.