Anzeige des Todesfalls beim Standesamt

Nach dem Tod eines Verwandten ist es die Pflicht der Hinterbliebenen, den Todesfall spätestens am zweiten Werktag dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich der Tod ereignet hat. Dafür ist die Vorlage einiger Dokumente erforderlich, da anderenfalls die Sterbeurkunde nicht ausgestellt werden kann. Je nach Personenstand sind mehrere verschiedene Urkunden im Original beizubringen. Der Arzt ist die erste Person, die unmittelbar nach dem Eintreten des Todes gerufen werden muss. Er stellt die Todesursache fest und händigt den Totenschein aus. Der Totenschein ist das für das Standesamt wichtigste Dokument. Ohne ihn sind die Eintragung in das Sterbebuch und die Beisetzung nicht möglich.

Wer muss den Todesfall anzeigen?

Auch welche Personen einen Sterbefall dem Standesamt anzeigen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Reihenfolge sind dies: das Familienoberhaupt, der Wohnungs- oder Hausbesitzer, in dessen Räumlichkeiten sich der Tod ereignet hat und jede Person, die den Tod bezeugt oder aus eigenem Wissen Kenntnis darüber hat. In der Regel kann der Todesfall auch vom beauftragten Bestattungsinstitut angezeigt werden. Trat der Tod im Krankenhaus ein, wird das Standesamt von der Leitung benachrichtigt. Jeden unnatürlichen Todesfall zeigt die Staatsanwaltschaft an.

Dokumente zur Vorlage beim Standesamt

Wenn der Verstorbene ledig war, ist neben dem Totenschein dessen Geburtsurkunde sowie der Personalausweis vorzulegen. War der Tote verheiratet, benötigt der Standesbeamte die Heiratsurkunde beziehungsweise die Abschrift aus dem Familienbuch sowie den Personalausweis respektive den Pass. Wesentlich mehr Urkunden sind erforderlich, wenn der Verstorbene verwitwet war. Dann sind außer dem Totenschein und dem Personalausweis die Heiratsurkunde mit dem entsprechenden Auflösungsvermerk, die Abschrift aus dem Familienbuch mit der Sterbeurkunde beziehungsweise der Beschluss über die Todeserklärung des Ehegatten vorzulegen. War der Tote geschieden sind über den Totenschein und den Personalausweis hinaus die Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk oder das Scheidungsurteil und die Abschrift aus dem Familienbuch mitzubringen. Der Sterbefall wird nun in das Sterbebuch eingetragen und die Angehörigen erhalten die Sterbeurkunde, die für die Beantragung eines Erbscheines, der Hinterbliebenenrente oder die Auszahlung von Versicherungsleistungen notwendig ist.