Die Seebestattung

In Deutschland bedarf die Seebestattung in einigen Bundesländern einer Sondergenehmigung. Ist in Bayern ein Antrag auf Entbindung vom Friedhofszwang notwendig, gilt die Seebestattung in Schleswig Holstein als selbstverständlich. Der Verstorbene sollte entweder bereits verfügt haben, dass er sich dem Meer besonders verbunden fühlt und daher eine Seebestattung wünscht oder die Angehörigen müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Insbesondere Menschen, die aus beruflichen Gründen einen starken Bezug zur Seefahrt hatten, suchen ihre letzte Ruhestätte im Meer. Eine weitere Voraussetzung ist die vorangegangene Einäscherung sowie die Beisetzung in einer Urne, die sich innerhalb von 24 Stunden auf dem Meeresgrund zersetzt. Seebestattungen werden in Auftrag der Beerdigungsinstitute von Seebestattungs-Reedereien durchgeführt, die die Urnen außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Dies müssen genehmigte Gebiete sein, die auf den Seekarten eingetragen sind. Die genaue Position der Urne wird im Logbuch notiert und für die Angehörigen in eine Karte eingetragen.

Die Zeremonie einer Seebestattung

Bei der „begleitenden Seebestattung“ ist die Familie des Verstorbenen mit an Bord. Die Urne wird zusammen mit einem Blumengebinde an der Reling aufgebahrt, wobei der Kapitän die Trauerrede hält. An einem Schiffstau befestigt, wird die Urne anschließend herabgelassen. Da sie sofort untergehen muss, wird sie zuvor mit Wasser, Kies oder Sand beschwert. Die Trauernden dürfen jetzt noch Blütenblätter oder lose Blumen auf die Bestattungsstelle werfen. Gebinde und Kränze sind aus Umweltgründen nicht erlaubt. Zum Abschluss umkreist das Schiff die letzte Ruhestätte noch einmal und nimmt wieder Kurs auf den Heimathafen. Bei einer „stillen Seebestattung“ sind die Angehörigen nicht anwesend. In diesem Fall findet eine gemeinschaftliche Bestattung mehrerer Urnen statt.

Gedenkfahrten nach einer Seebestattung

Viele Angehörige haben die Sorge, nach einer Seebestattung keinen festen Ort oder Bezugspunkt zu haben, an dem sie ihre Trauer manifestieren können. Einige Reedereien bieten regelmäßige Gedenkfahrten an, an denen ausschließlich die Trauernden teilnehmen dürfen, die auf See Ihre Toten bestattet haben. In vielen Häfen an Nord- und Ostsee sind zudem Gedenksteine errichtet worden, die an die Menschen erinnern, die im Meer ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Auch hier haben die Hinterbliebenen Gelegenheit, ihrer verstorbenen Verwandten zu gedenken.