Totenschein
Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung den Tod eines Menschen bescheinigt. In dem Totenschein werden die Personalien des Verstorbenen, Zeit und Ort des Todes, wenn möglich die Todesursache und die Todesart (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) vermerkt. Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variiert in den einzelnen Bundesländern. Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln
Der Totenschein gliedert sich in einen nicht-vertraulichen und in einen vertraulichen Teil. Der vertrauliche Teil geht an das Gesundheitsamt, das Krematorium, sowie an das pathologische Institut. Der Leichenschauschein und die in ihm beurkundeten Feststellungen sind Grundlage für Entscheidungen zahlreicher Behörden. Beispielhaft seien Standesamt(Beurkundung des Todes im Sterbebuch), Ortspolizeibehörde (Freigabe zur Feuerbestattung mangels Verdachts einer Straftat) und Gesundheitsamt (Bestattungsfristverlängerungen und -verkürzungen) genannt. Daneben wird der Totenschein auch für die Bevölkerungsstatistik, namentlich die Todesursachen-Statistik, ausgewertet.